Maßgebend für den Berufsschulbesuch ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes. Befindet sich der Ausbildungsbetrieb im Einzugsbereich der Edith-Stein-Schule, dann muss ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende diese Schule besuchen.
Der Einzugsbereich umfasst die Landkreise Biberach, Sigmaringen, Ravensburg und Bodenseekreis.
Eine andere Schule darf nur besucht werden, wenn dies auf schriftlichen Antrag hin von der Edith-Stein-Schule Ravensburg/Standort Aulendorf gestattet wurde.