Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
heute Mittag erreichte uns die Nachricht des Kultusministeriums, dass die Covid-19-bezogene landesweite 7-Tages-Inzidenz erreicht ist. Damit greifen ab Montag, den 19. Oktober 2020 die in den letzten Tagen angekündigten weitergehenden Maßnahmen der Corona-Verordnung Schule. Das sind die wesentlichen Änderungen:
- Alle Unterrichtsräume sind mindestens alle 20 Minuten mit weitgeöffneten Fenstern (Stoßlüften) für ca. 3 bis 5 Minuten und darüber hinaus möglichst über die gesamte Pausendauer zu lüften.
- Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstige Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder in den letzten 14 Tagen standen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt jetzt auch in den Unterrichtsräumen.
- Die Pflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, also auch auf dem Pausenhof im Freien.
- Für die Daue der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten, da es sich beim Rauchen nicht um eine Nahrungsaufnahme handelt.
- Ein Gesichtsvisier (Schutzschild aus dünnem und transparentem Kunststoff) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung, da diesem die Filterwirkung der Ausatemluft fehlt, wie sie bei textilem Gewebe gegeben ist.
- Die Nutzung der Schule für nichtschulische Zwecke ist untersagt.
- Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.
Die genannten Maßnahmen sind bis zu einer erneuten Nachricht des Kultusministeriums, dass die oben genannte Inzidenz-Schwelle wieder unterschritten wurde, aufrechtzuerhalten. Bitte helfen Sie mit, die geforderten Maßnahmen zuverlässig umzusetzen und einen möglichst sorgen- und konfliktfreien Schulalltag zu gewährleisten.
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
Peter Greiner
Schulleiter