Aufnahmebedingungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss) wenn
    • in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von mindestens 3,0 vorliegt und
    • in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend (4,0) erteilt wurde.
  • Gymnasium:
    Versetzungszeugnis nach Klasse 10 (G 8)
    Versetzungszeugnis nach Klasse 11 (G 9)
  • Gemeinschaftsschule
    Versetzungszeugnis nach Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien.

Falls es mehr Bewerbungen gibt, als die Schule aufnehmen kann, erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Noten des Mittleren Bildungsabschlusses.

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.