Ab dem 1. März benutzen Schülerinnen und Schüler die neuen eCards, die zur Ausgabe im Schulsekretariat bereitliegen.
Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, am Montag, 1. März 2021 die morgendliche Fahrt zur Schule ohne Fahrschein zu tätigen. Diese Regelung gilt auch bei späteren Schulbeginnen (also z.B. zum 08.03. oder 15.03.21).
Das Fahrpersonal wird für den Kulanzzeitraum (März 2021) angewiesen, die Schüler auch mit einer „ungültigen“ Kontrollanzeige ohne Fahrpreisnacherhebung oder Ausstellung eines erhöhten Beförderungsentgelts zu befördern.
Rückgabe der Fahrtberechtigungen
Nicht benötigte Fahrtberechtigungen für einzelne Monate können nur bis zum letzten Schultag des Vormonats beim Schulsekretariat per Mail () gemeldet werden und werden dann nicht berechnet.