Maßgebend für den Berufsschulbesuch ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes. Befindet sich der Ausbildungsbetrieb im Einzugsbereich der Edith-Stein-Schule, dann muss ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende diese Schule besuchen.
Der Einzugsbereich umfasst die Landkreise Biberach, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Alb-Donaukreis und Stadt Ulm.
Eine andere Schule darf nur besucht werden, wenn dies auf schriftlichen Antrag hin von der Edith-Stein-Schule Ravensburg/Standort Aulendorf gestattet wurde.