Die staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/der staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistent ist Zweitkraft bei der Betreuung von Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter in Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderheimen sowie in der Familie. Sie/er erfüllt unter Anleitung der Erzieherin/des Erziehers oder der Hausfrau/Mutter die erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dies erfordert, neben besonderer Wertschätzung zum Kind, fachliches Können, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Der Abschluss kann auf vier Wegen erreicht werden, die sich u. a. in den Voraussetzungen, der Dauer und der Bezahlung unterscheiden, aber zum gleichen Ziel führen:
Schulferien
- Ausbildungsvertrag mit sozialpäd. Einrichtung
30 Tage Urlaub
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Arbeitsvertrag mit sozialpäd. Einrichtung
- Förderfähig durch die Arbeitsagentur
30 Tage Urlaub
- Nachweis einer sozialpäd. Tätigkeit (mind. 900 h)
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne! Weitere Informationen zu den Details und zu Kontaktpersonen finden Sie unter den einzelnen Schularten.