Tätigkeitsfelder: Tiermedizinische Fachangestellte sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens beschäftigt.
Berufliche Qualifikationen: Die Tätigkeitsbereiche der Tiermedizinischen Fachangestellten liegen insbesondere in der Assistenz bei der Untersuchung und Behandlung von Tieren, der Betreuung von Patienten und Tierhaltern sowie in der Betriebsorganisation und -verwaltung.
Tiermedizinische Fachangestellte
- assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen,
- betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung,
- versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Unterbringung,
- sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren,
- beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes,
- wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
- führen Hygienemaßnahmen durch,
- schützen sich und andere vor Infektionen und Seuchen,
- erstellen Röntgenaufnahmen,
- führen Laborarbeiten durch,
- beraten und betreuen Tierhalter und Tierhalterinnen,
- informieren Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation,
- organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
- wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit,
- führen Verwaltungsarbeiten durch,
- dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
- ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit und
- arbeiten team- und prozessorientiert.
Informationen zum Ausbildungsberuf
”Tiermedizinische/r Fachangestellte/r”
(Quelle: Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 2006 – Berufsinstitut für Berufsbildung in Bonn)
Was ist neu?
In den tierärztlichen Praxen sind Prävention und Rehabilitation zu einem wesentlichen Handlungsgebiet in der Tierheilkunde geworden. In dem Maße wie Vor- und Nachsorge zum Behandlungskonzept werden, wird die Qualifizierung von Tiermedizinischen Fachange- stellten auf diesem Gebiet immer wichtiger. Um mit entsprechend ausgebildetem Personal ein adäquates Leistungsspektrum in den Praxen anbieten zu können, sind die dazu notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Bereich des Tierschutzes, der Tierernährung, der Diätetik sowie der Tierverhaltenskunde verstärkt in die neue Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Die gewachsenen Anforderungen an das Röntgen und den Strahlenschutz in der Tierheilkunde, das Notfallmanagement sowie die Organisation der Tierärztlichen Apotheke spielen in der neuen Ausbildungsordnung ebenfalls eine wichtige Rolle.
Neben den genannten Veränderungen im Bereich der Tierheilkunde berücksichtigt die Neuordnung eine tierartgerechte und verhaltensgemäße Pflege, Versorgung und Betreuung von Patienten sowie eine personenorientierte, situationsgerechte Beratung und Betreuung von Tierhaltern durch die Tiermedizinische Fachangestellte. Dementsprechend erwerben Auszubildende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berücksichtigung tierpsychologischer Aspekte, zu Methoden und Techniken der Kommunikation, zur Motivation, zum Arbeiten im Team, zur Lösung von Konfliktsituationen und zum eigenverantwortlichen Handeln. Darüber hinaus haben durch die erheblich veränderten Rahmenbedingungen und Arbeitsinhalte im Bereich der Praxisorganisation und -verwaltung Qualifikationen zur systematischen Planung von Arbeitsabläufen, zur Sicherung von Qualitätsstandards, zur Förderung der Kundenzufriedenheit, zur Abrechnung und Dokumentation von Leistungen sowie zur Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit stark an Bedeutung gewonnen.