Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

Ausbildungsziel

Die staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/der staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistent ist Zweitkraft bei der Betreuung von Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter in Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderheimen sowie in der Familie. Sie/er erfüllt unter Anleitung der Erzieherin/des Erziehers oder der Hausfrau/Mutter die erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dies erfordert, neben besonderer Wertschätzung zum Kind, fachliches Können, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre, diese sind wie folgt ge-
gliedert:

  • 3 Tage in der Woche Unterricht (theoretische Ausbildung)
  • 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung

In den Schulferien findet die praktische Ausbildung an fünf Arbeitstagen in der Einrichtung statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1500 Stunden. Der Träger gewährt Jahresurlaub, der in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) zu nehmen ist. Nach Abschluss der erziehungspraktischen Prüfung wird die staatliche Anerkennung als sozialpädagogische Assistenz ausgesprochen.

Aufnahmebedingungen

Abschlusszeugnis Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses wenn:

  • ein Fächerdurchschnitt von 3,0 vorliegt
  • im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend (3,0) erteilt wurde.
  • Ein Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
    Die Praxisstelle sollte sich in einem Umkreis von ca. 30 Kilometern um Ravensburg befinden.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1. Weitere Informationen unter: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

Falls sich mehr Bewerber*innen anmelden als die Schule aufnehmen kann, erfolgt ein besonderes Auswahlverfahren.

Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingereichte Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn nach dem regulären Verfahren noch Plätze zur Verfügung stehen.

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen, die im Durchschnitt des Hauptschulabschlusses (mit Englisch) und der sozialpädagogischen Assistenz-Ausbildung mindestens die Note 3,0 erreicht haben, bekommen den mittleren Bildungsabschluss zuerkannt. Damit sind dann weitgehend alle beruflichen und schulischen Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet, die den mittleren Bildungsabschluss voraussetzen. So ist z. B. der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik möglich oder aber, sofern bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllt sind, der Besuch des Berufskollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife. Eine andere Möglichkeit, zu einem mittleren Bildungsabschluss zu kommen, besteht im Besuch der einjährigen Berufsaufbauschule.